Strafrecht

Bei illegaler Graffiti handelt es sich um eine Straftat im Sinne des § 303 StGB(Strafgesetzbuch), die entweder von Amtswegen oder auf Antrag durch den Geschädigten verfolgt wird.
Viele Institutionen und Firmen stellen grundsätzlich einen Strafantrag und leiten so die Strafverfolgung durch die Polizeibehörden und in Folge durch die Staatsanwaltschaften ein. Hierbei wird die Ahndung der Sachbeschädigung durch den Staat als staatliche Ordnungsmacht erfüllt.

Zivilrechtliche Ansprüche sind davon unabhängig und werden durch den Geschädigten eigenständig betrieben oder als Nebenklage im Strafverfahren angehängt.

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