Hilfe für GeschädigteStrafanzeige/StrafantragDie Polizei macht ja eh nichts und bei einer Anzeige kommt sowieso nichts raus! F a l s c h !!! Die Polizei beschäftigt sich mittlerweile im großem Umfang mit dem Phänomen. Die Aufklärungsquote in dieser Deliktsart ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. Das Besprühen / Beschmieren auf nicht genehmigten Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar und wird als Antragsdelikt bezeichnet, d.h., die Straftat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt. Wie funktioniert das: oder
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