Hilfe für Geschädigte

Strafanzeige/Strafantrag

Die Polizei macht ja eh nichts und bei einer Anzeige kommt sowieso nichts raus!

F a l s c h !!!

Die Polizei beschäftigt sich mittlerweile im großem Umfang mit dem Phänomen. Die Aufklärungsquote in dieser Deliktsart ist in den letzten Jahren enorm gestiegen.

Das Besprühen / Beschmieren auf nicht genehmigten Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar und wird als Antragsdelikt bezeichnet, d.h., die Straftat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt.

Wie funktioniert das:

  • Sie verständigen Ihr örtlich zuständiges Polizeirevier. Polizeibeamte kommen vor Ort, nehmen alle erforderlichen Daten auf und leiten die Anzeige an den Graffiti-Sachbearbeiter weiter.

    oder

  • Sie schreiben bereits alle erforderlichen Daten zur Erstattung einer Strafanzeige nieder und senden diese an Ihr örtliche zuständiges Polizeirevier. Ein bereits vorgefertigtes Formular (pdf-Format) finden sie hier.