Ordnungsgeld/Bußgeld

Zu den genannten straf- und zivilrechtlichen Prozessen kann auch ersatzweise ein Bußgeldverfahren anstehen.
Die Betretung von fremden Grundstücken und Bahnanlagen ist mit einem Ordnungsgeld belegt, das zusätzlich zu den zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen ansteht.