Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Neben den Bestimmungen des Strafgesetzbuches hat auch der Geschädigte Schadensersatzansprüche. Der entsprechende Passus findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch wieder.§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht
Hinweise für den Geschädigten über die Durchsetzung seines Anspruches beim Verursacher finden Sie hier. |