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Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich wird über die Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Jugendgerichtshilfe durchgeführt. Wesentliches Merkmal ist, dass alle Beteiligten, Strafverfolgungsbehörde, Täter und Opfer einer Teilnahme am TOA zustimmen, mit dem vereinbarten Ausgleich einverstanden sind und dieser zur Zufriedenheit aller Beteiligten durchgeführt wird.

www.toa-servicebuero.de