Strafanzeige/Strafantrag
Die Polizei macht ja eh nichts und bei einer Anzeige kommt sowieso nichts raus!
F a l s c h !!!
Die Polizei beschäftigt sich mittlerweile im großem Umfang mit dem Phänomen.
Die Aufklärungsquote in dieser Deliktsart ist in den letzten Jahren enorm gestiegen.
Das Besprühen / Beschmieren auf nicht genehmigten Flächen stellt in der Regel eine Sachbeschädigung nach § 303 StGB dar und wird als Antragsdelikt bezeichnet, d.h., die Straftat wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag des Geschädigten vorliegt.
Wie funktioniert das:
Sie verständigen Ihr örtlich zuständiges Polizeirevier.
Polizeibeamte kommen vor Ort, nehmen alle erforderlichen Daten auf und leiten die Anzeige an den Graffiti-Sachbearbeiter weiter.
oder
Sie schreiben bereits alle erforderlichen Daten zur Erstattung einer Strafanzeige nieder und senden diese an Ihr örtliche zuständiges Polizeirevier.
Ein bereits vorgefertigtes Formular (pdf-Format) finden Sie hier.