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Ordnungsgeld/Bußgeld
Zu den genannten straf- und zivilrechtlichen Prozessen kann auch ersatzweise ein Bußgeldverfahren anstehen.
Die Betretung von fremden Grundstücken und Bahnanlagen ist mit einem Ordnungsgeld belegt, das zusätzlich zu den zivil- und strafrechtlichen Maßnahmen ansteht.
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